Vechta. Nach einigen Wochen ist bei den Friseuren im Landkreis Vechta ein Stück Routine eingekehrt. Stellv. Obermeister Dirk Rolfes (Steinfeld) stellt aber fest, dass viele Salons aufgrund von Aussagen einiger Kollegen und Kunden die Hygieneschutzvorschriften von selber lockern.
„Wir mussten leider feststellen, dass einige Friseursalons es mit der Mundschutzpflicht nicht ernst nehmen“, so Rolfes. Friseure wie auch Kunden müssen verpflichtend einen Mund-/Nasenschutz tragen, da hier die Abstandsregelung nicht eingehalten werden kann. Auch die Haarwaschpflicht vor jedem Schnitt ist ein Muss. Zudem klagen Salons über eine Wettbewerbsverfälschung, berichtet Obermeisterin Monika Bregen (Dinklage). „Friseursalons die sich nicht an die Schutzvorschriften halten, haben auch weniger Kosten und können ihre Haarschnitte und sonstige Friseurdienstleistungen günstiger anbieten, als die Friseure die sich an alle Auflagen halten“, schildert Obermeistern Bregen. „Zusätzliche Hygiene kostet“, so die Obermeisterin.
Zudem haben viele Friseure mit Vorurteilen zu kämpfen. Viele Kunden sind der Meinung, dass das Haare waschen nur aus Profit gemacht wird. Ein Trockenhaarschnitt ist auch weiterhin nicht erlaubt. Vor jedem Schnitt ist das Waschen der Haare im Salon Pflicht. Das gleiche gilt auch für Kinderhaarschnitte.
Die Friseur-Innung Vechta weist nochmal daraufhin, dass die Schutzvorschriften zur Eindämmung der Corona-Pandemie von jedem Salon eingehalten werden müssen um Kunden und Mitarbeiter zu schützen. Das heißt für Friseursalons konkret:
- Verpflichtendes Tragen eines Mund-/Nasenschutzes.
- Händedesinfektion / Hände waschen jedes einzelnen Kunden.
- Keinen Kundenwartebereich.
- Aufzeichnung der Kundendaten.
- Haare waschen bei jedem Kunden (auch Kinder).
- Abstandsregelung von mind. 1,5 m zu jedem Arbeitsplatz einhalten.
- Wechsel des Gesichts- und Körperschutzes bei jedem einzelnen Kunden.
Die vorher genannten Vorschriften sind von verschiedenen Behörden auferlegt worden und dienen dem Schutz der Allgemeinheit. Bei Verstößen gegen diese Auflagen kann das Ordnungsamt Bußgelder bis zu 3.000,00 € pro Verstoß anordnen.
Die Friseur-Innung Vechta bittet alle Betriebe und Kunden ausdrücklich die Arbeitsschutzstandards für das Friseurhandwerk ernst zu nehmen und zu beachten. Eine Lockerung der Schutzvorschriften für das Friseurhandwerk sind laut dem Zentralverband des Friseurhandwerks vorerst nicht geplant.